Allgemein Geschäftsbedingungen
Stand: 15.09.2024

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Riedel Media Consulting GmbH (nachfolgend "RMC"), vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Riedel, Kopenhagener Str. 11, 48163 Münster, und ihren Auftraggebern. Sie sind Bestandteil aller Verträge, es sei denn, abweichende Regelungen wurden ausdrücklich schriftlich getroffen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie mit diesen AGB übereinstimmen. Sofern in einem Angebot von RMC abweichende Regelungen getroffen werden, gelten dennoch vorrangig diese AGB, es sei denn, es wurde explizit schriftlich auf eine Abweichung hingewiesen. Maßgeblich für die Auslegung der Garantiebedingungen sind ausschließlich diese AGB. Abweichende oder missverständliche Formulierungen in einem Angebot oder einer Werbeanzeige begründen keinen Rückerstattungsanspruch, sofern die Bedingungen der Garantie gemäß diesen AGB erfüllt sind.
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Das Angebot von RMC richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.
1.2 Verbraucher (§ 13 BGB) sind von den Leistungen von RMC ausgeschlossen. 1.3 Mit Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, die AGB zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert zu haben. Ein nachträglicher Einwand, die AGB nicht gelesen zu haben, ist ausgeschlossen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird dem Auftraggeber ein Angebot in schriftlicher oder mündlicher Form unterbreitet. Die Annahme des Angebots erfolgt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung seitens des Auftraggebers.
2.2 RMC ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
3.1 RMC bietet Dienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Social Recruiting, Webdesign, SEO, digitale Werbekampagnen und Social Media Marketing an.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
3.3 Erfolgt eine verzögerte Bereitstellung von notwendigen Inhalten oder Freigaben durch den Auftraggeber, so verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
3.4 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Werbeanzeigen) und stellt RMC von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, wenn nicht anders vereinbart. Falls eine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde, ist die Zahlung spätestens zum Ende des im Angebot definierten Leistungszeitraums fällig. Sollte der Auftraggeber die Zahlung nicht fristgerecht leisten, behält sich RMC das Recht vor, sämtliche Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Alle Fristen zur Leistungserbringung verlängern sich entsprechend der Verzögerung der Zahlung. Sollte der Auftraggeber die Zahlung nicht fristgerecht leisten, ist RMC berechtigt, die offenen Forderungen durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei einziehen zu lassen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Auftraggeber. 4.2 RMC ist berechtigt, bei langfristigen oder aufwendigen Projekten Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. 4.3 Bei Zahlungsverzug ist RMC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 4.4 Sollte der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sein, kann RMC den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadenersatz geltend machen. 4.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht wesentlicher Mängel oder subjektiver Unzufriedenheit zurückzuhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass eine wesentliche Vertragspflicht von RMC grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurde. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, maximal 20 % des Rechnungsbetrags bis zur Klärung zurückzubehalten. Eine vollständige Zahlungsverweigerung ist ausgeschlossen.
5. Besondere Regelungen für Webdesign, SEO & Social Media Marketing
5.1 Webdesign & Website-Erstellung: RMC übernimmt die Erstellung und Gestaltung von Webseiten nach den Wünschen des Auftraggebers. Nach Freigabe der finalen Version durch den Auftraggeber gelten sämtliche Design- und Funktionsanpassungen als abgeschlossen. Eine Rückerstattung oder kostenlose Nachbesserung ist nach der finalen Freigabe ausgeschlossen.
5.2 Suchmaschinenoptimierung (SEO): RMC führt SEO-Maßnahmen nach bestem Wissen und den aktuellen Google-Richtlinien durch. Es wird jedoch keine Garantie für bestimmte Ranking-Positionen, Platzierungen auf Seite 1 oder einen festgelegten Traffic-Zuwachs übernommen.
5.3 Social Media Marketing: RMC übernimmt das Erstellen und Schalten von Werbeanzeigen auf Social Media Plattformen. RMC haftet nicht für Algorithmus-Änderungen, Einschränkungen durch Meta (Facebook, Instagram) oder andere Plattformanbieter. Falls ein Werbekonto gesperrt wird, liegt die Verantwortung für die Wiederherstellung beim Auftraggeber.
5.4 Lead-Generierung durch digitale Werbekampagnen: RMC garantiert keine Mindestanzahl an Anfragen, Leads oder Kunden, da der Erfolg von Anzeigenkampagnen von externen Faktoren wie Marktverhalten, Saisonabhängigkeiten oder Plattform-Änderungen beeinflusst wird.
6. Besondere Regelungen für Social Recruiting mit Garantie
6.1 Die Garantie im Rahmen des Social Recruiting Angebots von RMC bezieht sich ausschließlich darauf, dass die Werbekampagne auf Meta (Facebook/Instagram) so lange von RMC betreut wird, bis der Auftraggeber die im Angebot definierte Anzahl an Fachkräften (in der Regel ein bis drei) eingestellt hat.
6.2 Sollte die vereinbarte Anzahl an Einstellungen nicht innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit erreicht werden, setzt RMC die Betreuung der Kampagne ohne zusätzliche Kosten fort, jedoch maximal für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsbeginn. Danach erlischt der Garantieanspruch.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, RMC wahrheitsgemäß über erfolgte Einstellungen und den Bewerbungsstatus zu informieren. Unwahre oder irreführende Angaben führen zum sofortigen Erlöschen der Garantie. Sollte der Auftraggeber keine Einstellungen vornehmen, obwohl mindestens 10 qualifizierte Bewerbungen vorliegen, wird die Garantie nicht weiter verlängert. Dies gilt insbesondere, wenn Bewerber aufgrund unattraktiver Arbeitsbedingungen oder unangemessener Vergütung absagen. Sollte RMC nachträglich feststellen, dass der Auftraggeber falsche Angaben gemacht hat, erlischt jeglicher Garantieanspruch rückwirkend, und RMC behält sich das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.
Falls der Auftraggeber Bewerber nicht innerhalb von 5 Werktagen kontaktiert, Vorstellungsgespräche verweigert oder die Bewerbungsprozesse bewusst verzögert, entfällt jeglicher Garantieanspruch. Eine Verlängerung oder erneute Betreuung ist ausgeschlossen, es sei denn, RMC entscheidet sich freiwillig dafür.
6.3 Rückerstattungen sind ausgeschlossen, es sei denn, RMC verletzt wesentliche Vertragspflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich. Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Generierung qualifizierter Bewerber und nicht auf eine tatsächliche Einstellung. Eine Geld-zurück-Garantie wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern im Angebot keine abweichende Regelung definiert wurde. Sollte in einem Angebot eine Geld-zurück-Garantie enthalten sein, gilt diese ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber nachweislich alle qualifizierten Bewerber innerhalb von 5 Werktagen kontaktiert, Vorstellungsgespräche führt und marktübliche Arbeitsbedingungen bietet. Die Beweislast liegt vollständig beim Auftraggeber. Als Nachweise gelten: Vollständige E-Mail-Korrespondenz mit den Bewerbern, Schriftliche Absagen der Bewerber, Anrufprotokolle mit Datum, Uhrzeit und Gesprächszusammenfassung, Terminbestätigungen für Vorstellungsgespräche. Fehlt einer dieser Nachweise oder ist unvollständig, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung. Der Auftraggeber muss aktiv nachweisen, dass er alle qualifizierten Bewerber innerhalb von 5 Werktagen kontaktiert hat, einschließlich Vorlage von E-Mail-Korrespondenz, Anrufprotokollen oder schriftlichen Bewerberreaktionen. Fehlt dieser Nachweis, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung. Der Auftraggeber erkennt an, dass betriebsinterne Faktoren (z. B. Gehalt, Arbeitszeiten, Betriebsklima, Managemententscheidungen) die Einstellungswahrscheinlichkeit beeinflussen und nicht in den Verantwortungsbereich von RMC fallen. Eine Rückerstattung oder Gutschrift ist ausgeschlossen, sofern die in Abschnitt 6.4 und 6.5 genannten Bedingungen erfüllt wurden. Eine subjektive Unzufriedenheit des Auftraggebers stellt keinen Mangel der Dienstleistung dar und begründet keinen Erstattungsanspruch. Sollten sich Formulierungen in Angeboten oder Werbematerialien von den hier definierten Garantiebedingungen unterscheiden, sind ausschließlich die Regelungen dieser AGB maßgeblich. Widersprüche oder missverständliche Formulierungen in Angeboten oder Marketingmaterialien begründen keinen Rückerstattungsanspruch. Die Bedingungen dieser Geld-zurück-Garantie sind dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss transparent offengelegt worden. Widersprüche zwischen Angebotstexten und diesen AGB sind zugunsten der AGB auszulegen. Eine Rückerstattung ist nur dann möglich, wenn der Auftraggeber nachweist, dass eine wesentliche Vertragspflicht von RMC vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurde und dadurch die Leistung nicht wie vereinbart erbracht werden konnte. In diesem Fall kann RMC nach eigenem Ermessen eine anteilige Rückerstattung anbieten, die jedoch 50 % des Gesamtbetrags nicht überschreitet.
6.4 Ein qualifizierter Bewerber ist eine Person, die sich über den von RMC bereitgestellten Bewerber-Funnel („Perspective.co“) beworben hat und die im Angebot oder in der Stellenbeschreibung definierten Mindestanforderungen erfüllt. Der Bewerber muss zudem aktiv auf eine Kontaktaufnahme des Auftraggebers reagiert haben (z. B. telefonisch, per E-Mail oder im Chat). Sollte der Bewerber die Kontaktaufnahme des Auftraggebers nicht annehmen oder sich nach der Kontaktaufnahme gegen die Stelle entscheiden, bleibt dies außerhalb der Verantwortung von RMC. In diesem Fall gilt die Leistung als erbracht, und eine Rückerstattung oder Verlängerung ist ausgeschlossen. Die subjektive Einschätzung des Auftraggebers zur Qualität eines Bewerbers hat keinen Einfluss auf die Garantiebedingungen oder die Vergütungspflicht. Ein Bewerber gilt als qualifiziert, wenn er den Bewerbungsprozess abgeschlossen hat und nicht nachweislich falsche Daten angegeben hat. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für das Führen von Bewerbungsgesprächen und kann nicht argumentieren, dass die Bewerber „nicht ernsthaft interessiert“ waren oder „nicht gepasst haben“, sofern sie die objektiven Mindestanforderungen erfüllen.
6.5 Eine Kampagne gilt als erfolgreich, sobald mindestens 10 qualifizierte Bewerbungen generiert wurden. Die subjektive Zufriedenheit des Auftraggebers mit den Bewerbern ist nicht ausschlaggebend für die Erfolgsmessung. Entscheidend sind ausschließlich die objektiven Kriterien gemäß Stellenbeschreibung und Bewerber-Qualifikation. Sollte diese Anzahl erreicht werden, jedoch keine Einstellung erfolgen, liegt das Risiko beim Auftraggeber. Eine Rückerstattung oder Vergütungsminderung ist ausgeschlossen. Sollten Bewerber absagen oder sich zurückziehen, weil der Auftraggeber keine oder verspätete Rückmeldung gegeben hat, unzureichende Informationen bereitgestellt hat oder sein Angebot nicht wettbewerbsfähig ist, bleibt die Leistungspflicht von RMC unberührt. Eine Rückerstattung oder Vergütungsminderung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, qualifizierte Bewerber innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Bewerbung zu kontaktieren. Erfolgt keine Kontaktaufnahme oder keine Rückmeldung an RMC, gilt die Bewerbung als ordnungsgemäß bearbeitet, und eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber Bewerber nicht kontaktieren, keine Vorstellungsgespräche führen oder sonstige Verzögerungen im Einstellungsprozess verursachen, bleibt die Vergütungspflicht von RMC unberührt. In einem solchen Fall gilt die Kampagne als erfolgreich abgeschlossen. Ein Bewerber gilt als qualifiziert, wenn er alle erforderlichen Daten korrekt angegeben hat, aktiv am Bewerbungsprozess teilnimmt und nicht nachweislich falsche Informationen übermittelt hat. Absagen oder mangelnde Erreichbarkeit des Bewerbers haben keinen Einfluss auf die Garantiebedingungen. Ebenso sind Rückzüge aufgrund persönlicher Entscheidungen des Bewerbers (z. B. andere Jobangebote, private Gründe) nicht Bestandteil der Leistungsgarantie von RMC. Der Auftraggeber ist verpflichtet, qualifizierte Bewerber innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt zu kontaktieren. Sollte dies nicht erfolgen oder der Bewerbungsprozess absichtlich verzögert werden (z. B. keine Vorstellungsgespräche geführt oder Bewerber auf unbestimmte Zeit hingehalten werden), gilt die Leistung von RMC als erbracht. Eine Rückerstattung oder Verlängerung ist ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber Bewerber ablehnen oder den Bewerbungsprozess hinauszögern, um eine Rückerstattung oder eine weitere kostenlose Betreuung durch RMC zu erzwingen, bleibt die Vergütungspflicht unberührt. Die Garantie erlischt, wenn sich ein Bewerber aufgrund unattraktiver Arbeitsbedingungen oder einer unangemessenen Vergütung gegen die Stelle entscheidet. Sollte der Auftraggeber keine Einstellungen vornehmen, weil er keine oder unangemessen niedrige Gehälter bietet, überhöhte Anforderungen stellt oder anderweitig nicht aktiv am Bewerbungsprozess mitwirkt, bleibt die Vergütungspflicht unberührt. Eine Kampagne gilt als erfolgreich abgeschlossen, sobald die vereinbarte Anzahl an qualifizierten Bewerbungen generiert wurde. In diesem Fall entfällt jeglicher Anspruch auf eine Rückerstattung oder Garantieverlängerung. Sollte der Auftraggeber qualifizierte Bewerber nicht innerhalb der genannten Frist kontaktieren oder Vorstellungsgespräche verweigern, gilt die Kampagne als erfolgreich abgeschlossen. RMC behält sich das Recht vor, in einem solchen Fall weitere Dienstleistungen für den Auftraggeber zu verweigern.
7. Haftung & Gewährleistung
7.1 RMC haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen oder Löschungen von Werbekonten durch Plattformanbieter (z. B. Meta, Google, LinkedIn), auch wenn dies während einer laufenden Kampagne geschieht. Sollte eine Sperrung erfolgen, unterstützt RMC den Auftraggeber bei der Entsperrung, übernimmt jedoch keine Verantwortung für Umsatzausfälle, Verzögerungen oder Kosten, die durch die Sperrung entstehen. RMC verpflichtet sich jedoch, Kampagnen gemäß den aktuellen Plattform-Richtlinien zu erstellen und wird im Falle einer Sperrung den Auftraggeber dabei unterstützen, eine Entsperrung zu beantragen.
7.2 Verzögerungen oder taktische Verzögerungen durch den Auftraggeber haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kampagne oder die Vergütungspflicht.
7.3 RMC haftet nicht für ausbleibende Erfolge im Bereich SEO, Webdesign, Social Media Marketing oder Werbeanzeigen, da externe Faktoren die Ergebnisse beeinflussen können, es sei denn RMC verletzt wesentliche Vertragspflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich.. 7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, öffentliche Bewertungen über RMC sachlich und auf objektiven Tatsachen basierend abzugeben. Bewertungen dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen, rufschädigende Inhalte oder gezielt geschäftsschädigende Aussagen enthalten. Sollte der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter eine nachweislich falsche oder geschäftsschädigende Bewertung veröffentlichen, verpflichtet er sich, diese innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung zu entfernen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, die im Einzelfall unter Berücksichtigung des entstandenen Schadens festgelegt wird. Zusätzlich behält sich RMC das Recht vor, eine gerichtliche einstweilige Verfügung oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen die Veröffentlichung zu erwirken, deren Kosten der Auftraggeber trägt. Die Mindesthöhe beträgt 2.500 €, sofern kein nachweislich geringerer Schaden entstanden ist. Diese Vertragsstrafe gilt nicht für sachliche Kritik, die auf nachweisbaren Tatsachen beruht. Sollte eine Bewertung mit dem Ziel abgegeben werden, eine Rückerstattung, einen Rabatt oder eine sonstige Vergünstigung zu erzwingen, gilt dies als vorsätzlicher Vertragsbruch. In diesem Fall behält sich RMC das Recht vor, eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000 € geltend zu machen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, für unwahre oder geschäftsschädigende Aussagen sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen, die RMC zur Durchsetzung seiner Rechte entstehen.
8. Zusätzliche Absicherungen
8.1 Sofern bei Laufzeitverträgen nicht 14 Tage vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate. RMC verpflichtet sich, den Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor Vertragsablauf nachweislich (per E-Mail) über die bevorstehende Vertragsverlängerung und die Kündigungsfrist zu informieren. Erfolgt dieser Hinweis nicht, verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. 8.2 Sollte der Auftraggeber den Vertragsfortschritt verzögern oder über einen Zeitraum von 30 Tagen nicht reagieren, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um den Verzögerungszeitraum. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung oder Rückerstattung ist ausgeschlossen. RMC behält sich das Recht vor, den Vertrag bei wiederholtem Ausbleiben der Mitwirkung durch den Auftraggeber nach eigenem Ermessen zu beenden. In diesem Fall bleibt die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist. Für Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt dieser Gerichtsstand, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Regelung wird durch eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt. Die Parteien verpflichten sich, eine neue Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Diese AGB treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle bisherigen AGB verlieren ihre Gültigkeit.
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Riedel Media Consulting GmbH
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